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Negatives FFG-Gutachten? Noch lange nicht das Aus für Ihre Forschungsprämie

  • 16. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Die Forschungsprämie ist eines der attraktivsten Instrumente der österreichischen Innovationsförderung. Doch der Weg dorthin ist an strenge Kriterien geknüpft.


Wer prüft die Forschungsprämie?


Seit 2012 prüft die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) im Auftrag der Finanzämter, ob ein Projekt die Voraussetzungen für die Prämie erfüllt.


Entscheidend für eine positive Bewertung ist, ob bei der Umsetzung wissenschaftliche oder technische Hürden mit inhärentem Risiko gelöst werden mussten – und ob dabei neues Wissen aufgebaut wurde.


Als rechtliche Basis dienen neben dem Einkommensteuergesetz (§ 108c EStG) und der Forschungsprämienverordnung vor allem die internationalen Richtlinien des OECD-„Frascati Manuals“. Diese Kriterien gelten europaweit als Goldstandard für Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E).


Das Zeichenlimit als Hindernis


Häufig liegt ein negatives Gutachten nicht am mangelnden Innovationsgehalt des Projekts selbst, sondern schlicht an der Darstellung.


Im offiziellen Antragsformular stehen oft nur 3.000 Zeichen zur Verfügung. Auf diesem knappen Raum den komplexen F&E-Charakter eines Projekts lückenlos und präzise nachzuweisen, ist eine enorme Herausforderung. Viele Anträge scheitern daher an zu vagen Beschreibungen.


Was tun bei einem negativen Bescheid?


Wer eine negative Bewertung erhält, hat im Wesentlichen zwei Optionen:


  • Die Bewertung akzeptieren: Sie nehmen das Gutachten an. In diesem Fall kann nur die verbleibende, positiv bewertete Forschungsprämie beim Finanzamt angefordert werden.


  • Weitere Unterlagen einreichen: Sie legen Einspruch ein, übermitteln detailliertere Projektunterlagen oder externe Gutachten an die Finanzverwaltung und beantragen eine Neubewertung.


Warum eine Neubewertung große Erfolgschancen bietet


Eine Neubewertung bietet einen entscheidenden Vorteil: Für Einwendungen oder Gegengutachten gibt es keine starren Formatvorgaben und vor allem keine Zeichenbegrenzung.


Sie können Ihr F&E-Projekt nun äußerst detailliert darstellen. Nutzen Sie Visualisierungen, technische Skizzen, Architekturentwürfe oder detaillierte Prozessbeschreibungen, um den wissenschaftlich-technischen Anspruch Ihres Projekts glasklar zu belegen.


Professionelle Unterstützung sichert Ihre Prämie


Ein negatives Gutachten ist kein Grund zur Panik, sondern eine Herausforderung, die sich lösen lässt. Mit der richtigen Argumentation und einer präzisen Aufbereitung der F&E-Kriterien liegt die Erfolgsquote bei Einsprüchen und Wiedereinreichungen bei über 80 %. Auf diesem Weg konnten für Unternehmen bereits über 4 Millionen Euro an steuerfreien Forschungsprämien reaktiviert werden. (Stand 2024)


Haben Sie ein negatives Gutachten erhalten?


HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten für die Forschungsprämie anfragen.

 
 
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