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Forschungsprämie 2022 nicht vergessen!

  • 16. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Haben Sie im Wirtschaftsjahr 2022 Forschungs- oder Entwicklungsprojekte umgesetzt? Dann haben Sie möglicherweise noch Anspruch auf 14 % Forschungsprämie.


Ende der Antragsfrist


Für Wirtschaftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2022 endet die Antragsfrist jedoch unwiderruflich mit 31.12.2026. Danach können prämienbegünstigte Aufwendungen aus 2022 nicht mehr geltend gemacht werden.


Kurzüberblick:


  • 14 % Forschungsprämie auf Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

  • Prämienbegünstigt sind u. a. Personalkosten, Materialkosten, Maschinennutzung, Leistungen Dritter, Lizenz- und Reisekosten

  • Auszahlung als Steuergutschrift - unabhängig davon, ob Gewinne oder Verluste erzielt wurden

  • Für die Beantragung ist ein FFG-Gutachten erforderlich

  • Antragsfrist für das Wirtschaftsjahr 2022: 31.12.2026


Beispiel aus der Praxis:


Ein Unternehmen wandte sich erst 2026 an uns, um zu prüfen, ob für das Wirtschaftsjahr 2022 noch eine Forschungsprämie möglich ist. Die damaligen Entwicklungsprojekte waren bereits abgeschlossen und nicht mit Blick auf die Forschungsprämie dokumentiert.


Oft reichen jedoch bereits Gespräche mit den damaligen Projektverantwortlichen, vorhandene Unterlagen und Jahresabschlussdaten aus, um förderfähige Tätigkeiten und Kosten nachvollziehbar zu rekonstruieren. Genau dabei haben wir das Unternehmen unterstützt: von der Identifikation der F&E-Tätigkeiten über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bis zur Erstellung der technischen Projektbeschreibungen für das FFG-Gutachten.


So konnte die Forschungsprämie trotz des zeitlichen Abstands noch fristgerecht beantragt werden – bei minimalem internem Aufwand für das Unternehmen.


Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand für die Ermittlung der förderfähigen Kosten und beginnen erst kurz vor Fristende mit der Antragserstellung. Da die Antragsfrist für das Wirtschaftsjahr 2022 mit 31.12.2026 endgültig endet, empfiehlt sich eine zeitnahe Prüfung der damaligen Entwicklungsprojekte.


Gerne prüfen wir unverbindlich, ob für Ihr Unternehmen noch Forschungsprämie aus 2022 geltend gemacht werden kann.


HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

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