Was zählt zur Bemessungsgrundlage?
Die Forschungsprämie bezieht sich auf alle Aufwendungen, die unmittelbar
der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Dazu gehören:
Personalkosten
Bruttolöhne und -gehälter der im F&E-Projekt beteiligten MitarbeiterInnen inklusive Lohnnebenkosten. Für Gesellschafter kann unter bestimmten Umständen der fiktive Unternehmerlohn angesetzt werden.
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Unmittelbare Aufwendungen
Sämtliche Sachausgaben, die für das F&E-Projekt anfallen. Dazu zählen insbesondere Verbrauchsmaterialien, projektbezogene Prototypenteile und Werkzeuge sowie Reisekosten für F&E-Zwecke.

Investitionen (AfA)
Die anteilige Abnutzung (Abschreibung) von Maschinen, Laborgeräten, Prüfständen und sogar Gebäuden, sofern diese für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit genutzt werden.

Gemeinkosten
Ein angemessener Teil der allgemeinen Verwaltungskosten und Sachaufwendungen, der dem F&E-Bereich logisch zugerechnet werden kann (z. B. Infrastruktur, IT-Kosten oder anteilige Raumkosten).

Eigenbetrieblich vs. Auftragsforschung
Je nachdem, wer die Forschung durchführt, gelten unterschiedliche Regeln:


Eigenbetriebliche Forschung
Je nachdem, wer die Forschungs- oder experimentellen Entwicklungstätigkeiten durchführt, gelten unterschiedliche Regeln: Wenn Sie Dritte (z. B. Institute oder andere Unternehmen) beauftragen, ist die Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr mit 1 Mio. Euro gedeckelt. Das entspricht einer maximalen Prämie von 140.000 Euro für externe Vergaben.
Auftragsforschung
Findet die Entwicklung in Ihrem eigenen Unternehmen statt, ist die Bemessungsgrundlage unbegrenzt. Sie erhalten 14 % auf die gesamte Summe Ihrer F&E-Kosten.
Arten von Forschungsprämien
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Unbeschränkte Höhe
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Forschung im eigenen Unternehmen mit eigenen Ressourcen
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FFG-Gutachten notwendig
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Durchführung in einem inländischen Betrieb/Betriebsstätte
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Beim Unternehmen liegen die Kriterien für F&E nach § 108c EStG vor
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Max. € 1 Mio. Bemessungsgrundlage
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Beauftragung v. Unternehmen oder Einrichtung mit Forschungsprojekt oder einem Teilarbeitspaket (z.B. Komponente eines neuen Produktes wird extern entwickelt)
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Kein FFG-Gutachten notwendig, aber Meldung an den Auftragnehmer
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Auftraggeber: inländischer Betrieb Auftragnehmer: aus EU/EWR (beschränkte) Konzernschranke
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Beim Auftragnehmer liegen die Kriterien für F&E nach § 108c EStG vor
-
Meldung an den Auftragnehmer vor Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres
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Eigenbetriebliche F&E
Auftragsforschung

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rund um die Forschungsprämie.
Limitationen & Regulierungen
Damit Ihr Antrag einer Prüfung standhält, müssen klare gesetzliche
Grenzen eingehalten werden:
Abgrenzung zur Serienfertigung:
Kosten für Markteinführungen, Routine-Qualitätskontrollen oder reine Designänderungen ohne technisches Risiko sind nicht förderfähig.
Keine Doppelförderung:
Kosten, die bereits durch andere Bar-Zuschüsse (z. B. FFG-Projektförderung) gedeckt sind, müssen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Dokumentationspflicht:
Nur Kosten, die durch präzise Aufzeichnungen (z. B. Stundenlisten) belegbar sind, werden anerkannt.

