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Kosten & Bemessungsgrundlage

Um die Prämie voll auszuschöpfen, ist die korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage entscheidend. Viele Unternehmen verschenken Geld, weil sie förderfähige Kostenkomponenten übersehen oder Projekte falsch abgrenzen.

 

Wir bringen Klarheit in Ihre Kalkulation.

Was zählt zur Bemessungsgrundlage?

Die Forschungsprämie bezieht sich auf alle Aufwendungen, die unmittelbar

der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Dazu gehören:

Personalkosten

Bruttolöhne und -gehälter der im F&E-Projekt beteiligten MitarbeiterInnen inklusive Lohnnebenkosten. Für Gesellschafter kann unter bestimmten Umständen der fiktive Unternehmerlohn angesetzt werden.

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Unmittelbare Aufwendungen

Sämtliche Sachausgaben, die für das F&E-Projekt anfallen. Dazu zählen insbesondere Verbrauchsmaterialien, projektbezogene Prototypenteile und Werkzeuge sowie Reisekosten für F&E-Zwecke.

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Investitionen (AfA)

Die anteilige Abnutzung (Abschreibung) von Maschinen, Laborgeräten, Prüfständen und sogar Gebäuden, sofern diese für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit genutzt werden.

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Gemeinkosten

Ein angemessener Teil der allgemeinen Verwaltungskosten und Sachaufwendungen, der dem F&E-Bereich logisch zugerechnet werden kann (z. B. Infrastruktur, IT-Kosten oder anteilige Raumkosten).

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Eigenbetrieblich vs. Auftragsforschung

Je nachdem, wer die Forschung durchführt, gelten unterschiedliche Regeln:

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Eigenbetriebliche Forschung

Je nachdem, wer die Forschungs- oder experimentellen Entwicklungstätigkeiten durchführt, gelten unterschiedliche Regeln: Wenn Sie Dritte (z. B. Institute oder andere Unternehmen) beauftragen, ist die Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr mit 1 Mio. Euro gedeckelt. Das entspricht einer maximalen Prämie von 140.000 Euro für externe Vergaben.

Auftragsforschung

Findet die Entwicklung in Ihrem eigenen Unternehmen statt, ist die Bemessungsgrundlage unbegrenzt. Sie erhalten 14 % auf die gesamte Summe Ihrer F&E-Kosten.

Arten von Forschungsprämien

  • Unbeschränkte Höhe

  • Forschung im eigenen Unternehmen mit eigenen Ressourcen

  • FFG-Gutachten notwendig

  • Durchführung in einem inländischen Betrieb/Betriebsstätte

  • Beim Unternehmen liegen die Kriterien für F&E nach § 108c EStG vor

  • Max. € 1 Mio. Bemessungsgrundlage

  • Beauftragung v. Unternehmen oder Einrichtung mit Forschungsprojekt oder einem Teilarbeitspaket (z.B. Komponente eines neuen Produktes wird extern entwickelt)

  • Kein FFG-Gutachten notwendig, aber Meldung an den Auftragnehmer

  • Auftraggeber: inländischer Betrieb Auftragnehmer: aus EU/EWR (beschränkte) Konzernschranke

  • Beim Auftragnehmer liegen die Kriterien für F&E nach § 108c EStG vor

  • Meldung an den Auftragnehmer vor Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres

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Eigenbetriebliche F&E

Auftragsforschung

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Unsere Experten an Ihrer Seite

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Kontaktieren Sie uns, wir beantworten gerne Ihre Fragen und Anliegen
rund um die Forschungsprämie.

Limitationen & Regulierungen

Damit Ihr Antrag einer Prüfung standhält, müssen klare gesetzliche
Grenzen eingehalten werden:

Abgrenzung zur Serienfertigung:

Kosten für Markteinführungen, Routine-Qualitätskontrollen oder reine Designänderungen ohne technisches Risiko sind nicht förderfähig. 

Keine Doppelförderung:

Kosten, die bereits durch andere Bar-Zuschüsse (z. B. FFG-Projektförderung) gedeckt sind, müssen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.

Dokumentationspflicht:

Nur Kosten, die durch präzise Aufzeichnungen (z. B. Stundenlisten) belegbar sind, werden anerkannt.

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