Forschungsprämie & Patentkosten: Was Unternehmen wissen sollten
- 30. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Viele Unternehmen investieren in Innovationen – doch ein oft unterschätzter Kostenfaktor sind Patentanmeldungen. Die gute Nachricht: Ein Teil dieser Aufwendungen kann über die Forschungsprämie in Österreich gefördert werden.

Was steckt hinter der Forschungsprämie?
Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Förderung in Höhe von 14 % auf F&E-Aufwendungen. Sie wird unabhängig vom Unternehmenserfolg gewährt und richtet sich an Betriebe aller Größen und Branchen mit Sitz in Österreich.
Gefördert werden sowohl:
interne Forschungs- und Entwicklungsprojekte
als auch ausgelagerte F&E-Leistungen innerhalb des EU-/EWR-Raums
Entscheidend ist dabei, dass ein Projekt tatsächlich innovative Inhalte aufweist und mit technischen oder wissenschaftlichen Unsicherheiten verbunden ist.
Welche Kosten sind förderfähig?
Neben klassischen F&E-Kosten können auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Schutzrechten berücksichtigt werden.
Dazu zählen unter anderem:
Personalkosten im F&E-Bereich
externe Dienstleistungen (z. B. Patentanwälte)
Material- und Sachkosten
Reisekosten
Investitionen für Forschung
anteilige Gemeinkosten
Diese bilden gemeinsam die Bemessungsgrundlage für die Prämie.
Patentkosten gezielt nutzen
Gerade im Zuge von Innovationsprojekten fallen häufig Kosten für Patentanmeldungen an. Diese können – sofern sie direkt mit F&E-Aktivitäten verknüpft sind – ebenfalls in die Forschungsprämie einfließen.
Das bedeutet konkret:
Unternehmen reduzieren effektiv ihre Innovationskosten, indem sie auch Aufwendungen für den Schutz ihres geistigen Eigentums steuerlich geltend machen.
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