top of page

Forschungsprämie & Patentkosten: Was Unternehmen wissen sollten

  • 30. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen investieren in Innovationen – doch ein oft unterschätzter Kostenfaktor sind Patentanmeldungen. Die gute Nachricht: Ein Teil dieser Aufwendungen kann über die Forschungsprämie in Österreich gefördert werden.



Was steckt hinter der Forschungsprämie?


Die Forschungsprämie ist eine steuerliche Förderung in Höhe von 14 % auf F&E-Aufwendungen. Sie wird unabhängig vom Unternehmenserfolg gewährt und richtet sich an Betriebe aller Größen und Branchen mit Sitz in Österreich.


Gefördert werden sowohl:

  • interne Forschungs- und Entwicklungsprojekte

  • als auch ausgelagerte F&E-Leistungen innerhalb des EU-/EWR-Raums


Entscheidend ist dabei, dass ein Projekt tatsächlich innovative Inhalte aufweist und mit technischen oder wissenschaftlichen Unsicherheiten verbunden ist.


Welche Kosten sind förderfähig?

Neben klassischen F&E-Kosten können auch Aufwendungen im Zusammenhang mit Schutzrechten berücksichtigt werden.


Dazu zählen unter anderem:

  • Personalkosten im F&E-Bereich

  • externe Dienstleistungen (z. B. Patentanwälte)

  • Material- und Sachkosten

  • Reisekosten

  • Investitionen für Forschung

  • anteilige Gemeinkosten


Diese bilden gemeinsam die Bemessungsgrundlage für die Prämie.


Patentkosten gezielt nutzen

Gerade im Zuge von Innovationsprojekten fallen häufig Kosten für Patentanmeldungen an. Diese können – sofern sie direkt mit F&E-Aktivitäten verknüpft sind – ebenfalls in die Forschungsprämie einfließen.


Das bedeutet konkret:

Unternehmen reduzieren effektiv ihre Innovationskosten, indem sie auch Aufwendungen für den Schutz ihres geistigen Eigentums steuerlich geltend machen.


HIER können Sie Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

 
 
bottom of page