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Forschungsprämie schon berücksichtigt?

vor 15 Stunden
1 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen warten mit der Bilanzierung der Forschungsprämie, bis der Antrag eingereicht oder die Auszahlung erfolgt ist.


Die Fachliteratur sieht das differenzierter:


  • Die Forschungsprämie kann bereits vor Auszahlung als Forderung und Ertrag erfasst werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zum Bilanzstichtag mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt sind.

  • Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12. endet Ende September die 9-Monats-Frist für wertaufhellende Ereignisse.


Wer die Forschungsprämie für 2025 noch nicht eingereicht hat, sollte jetzt prüfen, ob eine zeitnahe Antragstellung die bilanzielle Dokumentation und Nachweisbarkeit stärkt.

Wer rückwirkend die Forschungsprämie beantragen will, findet HIER Beispiele mit den Fristen mit den jeweiligen Stichtagen.


HIER können Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unseren Experten für Ihre Forschungsprämie anfragen.

 
 
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