Jahresgutachten können über FinanzOnline angefordert werden. Nach Fertigstellung wird es von der FFG elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt und Sie werden per E-Mail verständigt.
Für die Geltendmachung der Forschungsprämie für eigenbetriebliche F&E ist ein Jahresgutachten der FFG erforderlich, für in Auftrag gegebene F&E (Auftragsforschung) nicht.
Die Dauer hängt vom Gutachten und der Prüfung durch das Finanzamt ab und kann mehrere Monate betragen.