Löhne und Gehälter, unmittelbare Aufwendungen (Sachkosten, Drittkosten, Reisekosten etc.), unmittelbare Investitionen, Finanzierungsaufwendungen sowie forschungsbezogene Gemeinkosten, soweit sie steuerlich abzugsfähig sind und direkt F&E zuzuordnen sind. Steuerfreie Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (Förderungen, Zuschüsse) müssen abgezogen werden.
Die Prämie beträgt aktuell 14 % der förderfähigen Aufwendungen.
Für eigenbetriebliche Forschung gibt es keine betragsmäßige Obergrenze. Bei der Auftragsforschung liegt die Obergrenze bei 1 Mio. €.